Heimatortsgemeinschaft (HOG) Kleinschenk

Hier in der neuen Heimat bewegte uns der Gedanke, uns irgendwie zusammenzuschließen. Der Aufruf, eine Heimatortsgemeinschaft (HOG) zu gründen, war das Richtige, obwohl es nicht gleich klappte. 1986 fand das erste Kleinschenker Treffen statt, obwohl damals noch viele Landsleute in Kleinschenk lebten. Ein tiefes Gefühl der Zusammengehörigkeit hatte die ausgesiedelten Kleinschenker aus ganz Deutschland und dem Ausland veranlasst, sich am Treffen zu beteiligen.

Die Heimatortsgemeinschaft Kleinschenk, geleitet von einem Vorstand, wurde 1991 gegründet und hat sich die Aufgabe gesetzt, alle Kleinschenker, ob in Deutschland oder Siebenbürgen, zu betreuen, solange das nötig ist. Jedes zweite Jahr wird ein Heimattreffen organisiert. Zur Dokumentation unseres Heimatortes und seiner Geschichte wurde ein Heimatbuch erstellt. Das Buch von hohem Stellenwert ist ein Nachschlagewerk für alle Kleinschenker und Freunde von Kleinschenk. Mit dem Kauf dieses Buches unterstützen Sie die notwendigen Renovierungsarbeiten an der Kirchenburg in Kleinschenk (kann beim ersten Sprecher bestellt werden). Ebenso ist die HOG bemüht, siebenbürgisch-sächsische Kultur zu sichern und zu erhalten. Das Heimatblatt "Kleinschenker Nachrichten" erscheint einmal im Jahr und informiert über Tätigkeiten der HOG Kleinschenk sowie über das Geschehen in Siebenbürgen.

Sprecher der HOG Kleinschenk

Gretel Theil  
1. Vorsitzende, Redaktion "Kleinschenker Nachrichten"
86983 Lechbruck am See
Tel. 08862/8408
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Doris Wagner-Ziegler
Stellvertretende Vorsitzende
71139 Ehningen
Tel. 07034/251017
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Edwin Balthes
Kassenwart
90455 Nürnberg

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Marlene Zikeli
Schriftführerin
89233 Neu-Ulm
Tel. 0731-1753884
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Bankverbindung der HOG
HOG Kleinschenk
Sparkasse INGOLSTADT
IBAN  DE76 7215 0000 0050 5230 67
BIC    BYLADEM1ING


Der Vorstand der
HOG Kleinschenk

 


GESCHÄFTSORDNUNG

Die Heimatortsgemeinschaft Kleinschenk (im weiteren genannt HOG Kleinschenk ) ist entsprechend § 5 Pkt. 3 der Satzung des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V. eine Ortsgemeinschaft.

Ihre Mitglieder setzen sich aus allen Kleinschenker Ortmitgliedern und den dazugehörenden Angehörigen zusammen.

Gemeinschaftszweck ist die gemeinsame Heimatpflege und Heimatkunde sowie die gemeinsame Bewahrung des kulturellen Erbes der Siebenbürger Sachsen, insbesondere die Sicherung und Erhaltung des siebenbürgisch-sächsischen Kulturgutes, dessen Grundlage und Werte, gerade in einem erweiterten Europa, als Beispiel jahrhunderte langen nachbarschaftlichen Zusammenlebens verschiedener Ethnien vermittelt und weitergegeben werden soll.

Die HOG Kleinschenk ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die HOG Kleinschenk ist, politisch ungebunden und verfolgt weder unmittelbar noch mittelbar politische Ziele. Die HOG Kleinschenk versteht sich als Gemeinschaft, die in den neuen Ansiedlungsgebieten der Mitglieder entstanden ist.

Ziele der Gemeinschaft

  • Pflege und Erhalt des Brauchtums und der Tradition die in örtlichen nachbarschaftlichen Gemeinschaften Siebenbürgens entstanden sind und wenn möglich an zukünftige Generationen weiterzugeben.

  • Förderung der Jugendarbeit in der HOG-Sammlung von Spenden zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben.

  • Dokumentation des Lebens und der Leistung unserer Siebenbürgischen Heimatgemeinde in all ihren Formen und Ausprägungen sowie deren Veröffentlichung in Ortmonographien, Genealogischen Büchern und Bildbändern.

  • Mitwirken bei Erhalt, Betreuung und Pflege von Bauten, Kirchen und Friedhöfen im Heimatort.

Erwerb der Mitgliedschaft

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Geschäftsordnung der HOG Kleinschenk. HOG-Mitglied ist jeder, der den aktuellen Jahres-Mitgliedsbeitrag mit dem Verwendungszweck „HOG Mitgliedsbeitrag“ auf das  Konto der HOG Kleinschenk überweist. Nur als HOG-Mitglied ist man bei den Wahlen stimmberechtigt und kann so die HOG aktiv mitgestalten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge, die von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, zu entrichten.

Mit dem Austritt, Tod oder dem Ausschluss erlöschen alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten, die sich aus der HOG -Tätigkeit ergeben.

Beiträge

Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung geregelt. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage der zu erhebenden Beiträge. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist vom Kassenwart genauestens Buch zu führen.

Vermögen

Das erwirtschaftete Vermögen der HOG Kleinschenk ist ihr alleiniges Eigentum und darf von übergeordneten Organen weder vereinnahmt noch ohne Zustimmung des Vorstandes genutzt werden. Das Vermögen ist in einem Inventurverzeichnis festzuhalten. Die finanziellen Aktivitäten werden einmal im Jahr von den beiden Kassenprüfern überprüft. Das Prüfungsergebnis muss schriftlich festgehalten werden und in der Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

Vereinsorgane der HOG Kleinschenk sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. der erweiterte Vorstand.

Vorstand

  1. Der Vorstand der HOG Kleinschenk besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

  2. Der Vorstand führt die Geschäfte der HOG im Rahmen dieser Geschäftsordnung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung nach billigem Ermessen und der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.

  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus der Mitte der Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

  4. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand kann auch im schriftlichen, fernmündlichen oder einem sonstigen geeigneten elektronischen Umlaufverfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung zustimmen.

  5. Der erweiterte Vorstand besteht aus zwei Kassenprüfern, einem oder zwei Ersatzkassenprüfern, einem Kulturreferenten der auch für neue Medien zuständig ist, Referenten zuständig für die Erstellung und Redaktion der „Kleinschenker Nachrichten" sowie Beisitzern. Der erweiterte Vorstand ist ehrenamtlich tätig und wird von der  Mitgliederversammlung aus der Mitte der Mitglieder auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Auflösung/Liquidation

  1. Über die Auflösung der HOG Kleinschenk kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ein Auflösungsbeschluss bedarf einer Stimmenmehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen.

  2. Im Falle der Beschlussunfähigkeit findet zwei Stunden nach der einberufenen Mitgliederversammlung am gleichen Versammlungsort eine zweite Mitgliederversammlung mit identischer Tagesordnung statt. Diese Wiederholungsveranstaltung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

  3. Im Falle der Auflösung der HOG Kleinschenk erfolgt die Liquidation durch den Vorstand als Liquidator, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

Garching b. München
16. Oktober 2005

Der HOG Vorstand Kleinschenk